Teilnahmebedigungen

für den Design- & Kunstmarkt „Landau Handgemacht“ am 9. März 2024 von 14–20 Uhr

Anmeldung

Die Anmeldung für einen Stand bei Landau Handgemacht (in der Folge kurz “Veranstaltung” genannt) erfolgt ausschließlich über das vom Veranstalter bereitgestellte Online-Bewerbungsformular. Eine Bewerbung ist nur möglich unter Angabe einer vollständigen Rechnungsanschrift (Name, Anschrift und E-Mail-Adresse). Mit der Einreichung der Bewerbung erkennt der/die Bewerber:in die Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.

Auswahlverfahren

Der Veranstalter trifft eine qualitativ hohe und kreative Auswahl, um die Veranstaltung für die Besucher:innen möglichst interessant und ausgewogen zu gestalten. Die Auswahl erfolgt unmittelbar nach Ende der Bewerbungsfrist. Die ausgewählten Bewerber:innen werden per E-Mail benachrichtigt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an der Veranstaltung.

Zuteilung des Standplatzes

Der Veranstalter teilt die Standplätze unabhängig vom Eingangsdatum der Bewerbung zu. Besondere Wünsche werden in die Entscheidung miteinbezogen und nach Maßgabe der Möglichkeiten berücksichtigt. Ein Anspruch auf Berücksichtigung oder Umsetzung der Wünsche besteht jedoch nicht. Die Zuteilung des Standplatzes wird dem/der Aussteller:in schriftlich bekannt gegeben.

Standmiete und Zahlungskonditionen

Die Standmiete beläuft sich auf 50,00 € (netto). Darin enthalten sind nachstehende vom Veranstalter zu erbringende Leistungen:

  • Bereitstellung der Räumlichkeiten und Grundausstattung,
  • Auf- und Abbau der Tische,
  • Raumgrundbeleuchtung,
  • Strom- und Heizkosten,
  • Bewerbung der Veranstaltung.

Im Fall einer Zusage erhält der/die Bewerber:in per E-Mail eine vorläufige Reservierungsbestätigung. Darin ist die Standmiete aufgeführt, die per Vorkasse (Überweisung) auf das Konto des Vereins Leben und Kultur e.V. entrichtet werden muss. Andere Zahlungsmethoden wie PayPal oder Kreditkarte stehen leider nicht zur Verfügung. Ohne vorherige Zahlung der Standgebühr verfällt die Reservierung zum darin angegebenen Termin. Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang behält sich der Veranstalter vor, den Standplatz ggf. anderweitig zu vergeben.

Rücktritt von der Teilnahme

Ein Rücktritt von der Teilnahme an der Veranstaltung kann nur schriftlich (per E-Mail) erfolgen und ist erst mit Zugang an den Veranstalter rechtswirksam. Der Veranstalter hat schriftlich (per E-Mail) den Zugang der Rücktrittserklärung zu bestätigen.

Es gelten folgende Stornobedingungen:

  • bis 14 Tage vor Marktbeginn wird die Standmiete i. H. v. 50,00 € vollständig erstattet,
  • bis 7 Tage vor Marktbeginn wird die Standmiete i. H. v. 50,00 € zu 50 % erstattet,
  • bis 3 Tage vor Marktbeginn wird die Standmiete i. H. v. 50,00 € einbehalten.

Sollte der Stand am Tag der Veranstaltung, aus welchen Gründen auch immer, nicht in Anspruch genommen werden, ist die gesamte Standmiete fällig. Wird ein durch Rücktritt frei gewordener Standplatz anderweitig vergeben, so hat weder der/die zurückgetretene Aussteller:in noch der/die eintretende Aussteller:in daraus einen Anspruch auf Minderung der Standgebühr.

Weitergabe an Dritte

Der/die Aussteller:in ist nicht berechtigt, den zugewiesenen Stand ganz oder teilweise an Dritte zu überlassen, zu tauschen oder zu untervermieten. In diesem Fall ist der Veranstalter berechtigt, den Stand unter Einbehaltung der bereits entrichteten Standmiete sofort räumen zu lassen und den/die Aussteller:in von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Nicht unter den Begriff „Dritte“ fallen Angestellte oder in sonstigem Vertragsverhältnis stehende und für den/die Aussteller:in tätige bzw. tätig werdende Personen.

Aufbau, Standgestaltung und Abbau

Der Aufbau des Standes kann ausschließlich am Tag der Veranstaltung im Zeitraum von 11:30 Uhr bis 13:30 Uhr erfolgen und muss bis zum Beginn der Veranstaltung abgeschlossen sein. Der/die Aussteller:in ist verpflichtet, den Veranstalter am Aufbautag bis spätestens 13:00 Uhr über die grobe Fertigstellung der Standeinrichtung zu informieren, um eine Freigabe durch den Veranstalter zu erhalten.

Von dem/der Aussteller:in mitgebrachtes Equipment (Regale etc.), welches nicht im Zuge der Bewerbung bekannt gegeben wurde, darf nur nach Rücksprache mit dem Veranstalter verwendet werden.

Die Platzierung des Standes darf nicht verändert werden. Es ist nicht gestattet, Poster, Plakate, Ware, Regale etc. ohne vorherige Absprache an den Wänden und Türen oder Fußböden anzubringen bzw. zu befestigen.

Es dürfen keinerlei Kisten, Verpackungen etc. im Sichtbereich der Besucher:innen gelagert oder abgestellt werden. Daher werden die Aussteller:innen gebeten, ihre Tische dem Gesamterscheinungsbild entsprechend bodenlang zu verhängen. Eine weisse Tischdecke ist von den Ausstellenden selbst mitzubringen.

Der/die Aussteller:in ist verpflichtet, seine/ihre vollständige Adresse gut sichtbar am Stand anzubringen. Die Preisauszeichnungspflicht ist einzuhalten, d.h. alle angebotenen Artikel müssen preislich zugeordnet werden. Bei Verstößen gegen Bestimmungen der Gewerbeordnung und Auflagen der zuständigen Genehmigungsbehörde sind alle anfallenden Kosten vom Ausstellenden zu zahlen.

Die allgemeine Raumgrundbeleuchtung wird vom Veranstalter kostenlos zur Verfügung gestellt. Zusätzliche Beleuchtung muss bei der Bewerbung angegeben werden und dafür notwendiges Equipment wie Lampen, Verlängerungskabel, Verteiler und rückstandsfrei entfernbare Klebebänder müssen von dem/der Aussteller:in selbst mitgebracht werden. Der/ die Aussteller:in haftet für etwaige verursachte Schäden bei Verwendung von defektem, nicht geeignetem oder nicht dem Stand der Technik entsprechendem Equipment.

Der Stand darf vor Beendigung der Veranstaltung weder teilweise noch ganz geräumt werden. Der Abbau hat innerhalb der Abbauzeit zwischen 20:00 Uhr und 21:30 Uhr zu erfolgen.

Der/die Aussteller:in hat selbst verursachten Abfall spätestens beim Abbau selbst in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen oder mitzunehmen. Für die Zu- und Ablieferung der Produkte/Objekte und etwaigen Equipments kann in den angegebenen Auf- und Abbauzeiten der Parkplatz auf dem Gelände genutzt werden; während der Veranstaltung selbst ist der Parkplatz den Besucher:innen vorbehalten.

Standbetreuung

Der/die Aussteller:in muss sich spätestens 30 Minuten vor Beginn der Veranstaltung bei seinem/ihrem Stand einfinden. Der Stand ist während der gesamten Dauer der Veranstaltung mit der genehmigten Ware zu belegen und mit Personal besetzt zu halten. Der/die Aussteller:in ist dazu verpflichtet, alle im Rahmen seines/ihre Gewerbes erforderlichen Dokumente während der Veranstaltung mit sich zu führen.

Bild– und Textmaterial

Der/die Aussteller:in verpflichtet sich, dem Veranstalter spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Zusage bis zu fünf aussagekräftige Bilder per E-Mail oder über einen Download-Link an hallo@landau-handgemacht.de zukommen zu lassen. Die Bilder sollten repräsentativ für die bei Landau Handgemacht angebotenen Waren/Objekte sein und müssen folgende Bedingungen erfüllen:

  • druckfähige Bilddaten (quadratisch, 300 dpi, ohne Schrift/Logo)
  • keine Collagen
  • ggf. Logo der Marke / des Labels auf weißem Hintergrund oder transparent
  • ggf. Portraitfoto der Ausstellerin / des Ausstellers
  • Kurzbeschreibung (max .1.000 Zeichen)

Das eingereichte Bild- und Textmaterial kann vom Veranstalter im Vorfeld der Veranstaltung zu Werbe- und Marketingzwecken (Presse, Social Media, Website) verwendet werden und müssen daher frei von Rechten Dritter sein.

Absage

Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung vor Beginn abzusagen, wenn aufgrund des Eintretens unvorhersehbarer, nicht im Einflussbereich des Veranstalters liegender Ereignisse, die planmäßige Durchführung der Veranstaltung unmöglich wird. Bei Absage und/oder verspätetem Beginn der Veranstaltung im Falle höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Schadenersatz und Ersatz für Verdienstausfall. Bei behördlich angeordneter Absage wird die eventuell bereits bezahlte Standmiete zurückerstattet. Der/die Austeller:in verzichtet im Falle von Betriebsunterbrechungen gleichgültig welcher Art und Dauer (z.B. aufgrund von Stromausfällen etc.) auf jegliche Ansprüche oder Schadenersatzforderungen gegenüber dem Veranstalter. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Nichterreichen einer gewissen Aussteller:innenzahl den Designmarkt bis Anfang März 2024 abzusagen.

Haftung

Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko. Der/die Aussteller:in trägt die Verantwortung für die Sicherheit der eigenen Aufbauten, Exponate, Installationen. Die Beaufsichtigung des Standes unterliegt dem/der jeweiligen Aussteller:in.

Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Diebstahl oder Beschädigung der Waren/Objekte bzw. des sonstigen Equipments des/der Ausstellers:in. Es können diesbezüglich an den Veranstalter keine Schadenersatzforderungen gestellt werden. Für den Abschluss entsprechender Versicherungen hat der/die Aussteller:in selbst zu sorgen.

Bei etwaigen Beschädigungen an Wänden, Fußböden etc. durch widerrechtliche Montagen (Plakate, Regale, Klebebänder etc.) durch den/die Aussteller:in werden dem/der jeweiligen Aussteller:in die tatsächlichen Kosten der Wiederherstellung gegen Vorlage der entsprechenden Rechnungen in Rechnung gestellt.

Die Zulassung eines/einer Aussteller:in zur Veranstaltung ersetzt für diese(n) nicht die gewerberechtliche Bewilligung zum Ausstellen und Verkauf der angemeldeten Waren. Für die gewerberechtliche Deckung und für die Einhaltung der arbeitsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen seiner/ihrer Ausstellertätigkeit, insbesondere für Firmenbezeichnung, Preisauszeichnung und Unfallverhütung, hat jede(r) Aussteller:in für sich und sein/ihr Personal selbst Sorge zu tragen!

Hausrecht

Der Veranstalter übt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände am gesamten Veranstaltungstag das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Beauftragten ist stets Folge zu leisten.

Datenschutz

Der/die Aussteller:in erklärt sich mit dem Absenden der Bewerbung damit einverstanden, dass seine/ihre im Bewerbungsformular angegebenen Daten vom Veranstalter lt. DSGVO gespeichert werden dürfen und dass diese – im Falle einer Teilnahmezusage durch den Veranstalter – für die Abwicklung der Veranstaltung verwendet werden dürfen. Mit dem Absenden des Anmeldeformulars erteilt der/die Aussteller:in die Zustimmung, dass seine/ihre Daten (Name, Herkunftsort, Webseite, Instagram, angebotene Waren, Produkt- und Personenbilder) im Falle einer Teilnahmezusage durch den Veranstalter für Marketingaktivitäten rund um die Veranstaltung wie z. B. Drucksachen, Social Media, Presseartikel usw. genutzt werden dürfen. Darüberhinaus kann Fotomaterial der Veranstaltung für Marketingaktivitäten verwendet werden (siehe auch Hinweise zu Bild-, Film- und Tonaufnahmen).

Stand: 03.01.2024